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Feuerpolizei
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Die Feuerpolizei legt die Brandschutzauflagen im Baubewilligungsverfahren für alle Bauten und Anlagen mit Ausnahme des reinen Wohnungsbaus fest. Das Festsetzen der Brandschutzauflagen im reinen Wohnungsbau bis zur Hochhausgrenze fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
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Die Treppenhäuser in mehrgeschossigen Gebäuden dienen nicht nur als Verkehrs- und Fluchtwege der Bewohner, sondern werden von Feuerwehr und Sanität auch als Rettungswege benutzt. Deshalb dürfen im Treppenhaus weder Möbel, Pflanzen und Altpapier noch andere Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.
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Sofern es in der Hausordnung nicht grundsätzlich verboten ist, darf in Einstellräumen für Fahrzeuge (Parkings) max. ein Satz Reifen pro Fahrzeug aufbewahrt werden, dazu Dachträger etc. sowie Sportgeräte.
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Im Kellerabteil dürfen keine leicht entflammbaren Stoffe wie Benzin oder Flüssiggas aufbewahrt werden.
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Der Reinigungsturnus eines Kamins richtet sich nach dem verwendeten Brennstoff und der Art der Heizungsanlage. Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Reinigung und Kontrolle von Heizungsanlagen".
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Für die Prüfung zur Erteilung einer Einzelzulassung sind der Feuerpolizei folgende Unterlagen per Post einzureichen:
- Schriftliches und unterzeichnetes Gesuch bzw. Antrag für eine Einzelzulassung
- Grundrisspläne mit dem genauen Standort des Bauteils, für das eine Einzelzulassung nötig ist
- Unterzeichnete Stellungnahme des Zulassungsinhabers des Basisbauteils
- VKF-Anwendungs-Nr. der Basisbauteilprüfung
- Detailpläne
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Zur Erlangung einer Bewilligung für einen dämmschichtbildenden Brandschutzanstrich sind der Feuerpolizei folgende Unterlagen einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes "Bewilligungsgesuch für die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzsysteme auf Stahl". Sie erhalten dieses Formular beim Stahlbau Zentrum Schweiz SZS .
- Grundrisspläne mit dem genauen Standort des Bauteils, für das eine Bewilligung nötig ist
- VKF-Anwendungs-Nr. des zu verwendenden dämmschichtbildenden Brandschutzanstrichs
- Detailpläne
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Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe Hochhäuser Wohnen, Büro, Schule, Parking (über Terrain, im 1. oder 2. UG), Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe mit q bis 1'000 MJ/m² QSS 1 QSS 1 QSS 2 Beherbergungsbetriebe [b] und [c], Räume mit grosser Personenbelegung (> 300), Verkaufsgeschäfte, Parking (unter Terrain im 3. UG oder tiefer), Industrie und Gewerbe mit q über 1'000 MJ/m², Hochregallager QSS 2 QSS 2 QSS 3 Beherbergungsbetriebe [a], Bauten mit unbekannter Nutzung QSS 2 QSS 3 QSS 3 Anforderung QSS 1: Angewandtes Wissen in Qualitätssicherung bei Projektierung und Realisation. Gute Kenntnisse der Brandschutzvorschriften und der behördlichen Abläufe. Fachkenntnisse für das Erstellen von Brandschutzplänen und die projektspezifische Umsetzung der Brandschutzvorschriften.
Anforderung QSS 2: Brandschutzfachmann VKF oder gleichwertige Ausbildung.
Anforderung QSS 3: Brandschutzexperte VKF oder gleichwertige Ausbildung. -
Die Installation einer Brandmeldeanlage (BMA) oder Sprinkleranlage (SPA) ist der Feuerpolizei Basel-Stadt wie folgt zu melden:
- Anmeldung der BMA/SPA an die IG TUS;
- "Aufschaltauftrag" durch die IG TUS, 2 Monate vor dem Aufschalttermin. Nach Eingang eines "Aufschaltauftrags" kann die BMA oder SPA frühestens nach 3 Wochen aufgeschaltet werden;
- "Aufschaltbrief" durch Ersteller, 3 Wochen vor der Aufschaltung;
- "Installations-Attest" durch den Ersteller vor der Abnahmeprüfung durch die Prüfstelle. Es gilt das Merkblatt "Errichten und Betreiben von Brandmelde- und Löschanlagen im Kanton Basel-Stadt".
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- Antrag um Demontage der Brandmelde-/Sprinkleranlage mit schriftlicher Risikobeurteilung bei der Feuerpolizei Basel-Stadt;
- Abschaltung/Demontage durch die zuständige Errichterfirma, welche die definitive Ausserbetriebsetzung bei der IG TUS anmeldet;
- IG TUS nimmt Rücksprache mit der Feuerpolizei Basel-Stadt, ob die Anlage definitiv ausser Betrieb genommen werden darf;
- Errichterfirma unterzeichnet den mit "Kündigung" bezeichneten AlarmNet-Abschaltbrief und sendet ihn an die Feuerpolizei Basel-Stadt, diese informiert die Berufsfeuerwehr Basel-Stadt;
- Vollständige Demontage der Anlage durch die Errichterfirma bzw. die zuständige Elektrofirma.
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Offene Stellen
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- Orientierung über die Gebäudeversicherung (PDF, 584 KB)
- Baukostenindex (PDF, 57 KB)
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Installationsattest Blitzschutzsystem (PDF, 236 KB)
Mit diesem Attest dokumentiert der Errichter eines Blitzschutzsystems ein neu erstelltes, erweitertes oder geändertes Blitzschutzsystem. -
Lagerung von feuergefährlichen und explosiven Stoffen (PDF, 56 KB)
Dieses Formular dient zur Erteilung einer Bewilligung für die ganzjährige gewerbliche Lagerung von feuergefährlichen und explosiven Stoffen. -
Temporäre Ausserbetriebsetzung einer Brandmeldeanlage (länger als 24h) (XLSM, 91 KB)
Dieses Formular der VKF dient zum Melden einer temporären Ausserbetriebsetzung bzw. der Wiederinbetriebnahme einer Brandmeldeanlage. -
Temporäre Ausserbetriebsetzung einer Sprinkleranlage (länger als 24h) (XLSM, 67 KB)
Dieses Formular der VKF dient zum Melden einer temporären Ausserbetriebsetzung bzw. der Wiederinbetriebnahme einer Sprinkleranlage. - Merkblatt "Errichten und Betreiben von Brandmelde- und Sprinkleranlagen im Kanton Basel-Stadt" (PDF, 138 KB)
- Prämienermässigungsreglement (PDF, 24 KB)
- Sicherheit (PDF, 1 MB)
- Aktueller Lagebericht (PDF, 5 MB)
- Erdbebenschutz (PDF, 2 MB)
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Erdbebensicheres bauen (PDF, 100 KB)
Wer mit SIA Norm 261 baut, baut sicherer - Blitzschutz (PDF, 318 KB)
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Brandschutz (PDF, 429 KB)
Wissenswerte Informationen und Anleitungen zur Brandverhütung - Hagelschutz für Lamellenstoren (PDF, 2 MB)
- Broschüre Sicherheit (PDF, 338 KB)
- Broschüre Schutz vor Hagelschäden (PDF, 259 KB)
- Merkblatt "Betriebsunterbruch von Brandmelde- oder Sprinkleranlagen" (PDF, 96 KB)
- Merkblatt "Betriebsvorschriften für Parkings" (PDF, 52 KB)
- Merkblatt "Brandschutzmassnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen und Festbetrieben" (PDF, 81 KB)
- Merkblatt errichten und betreiben von brandmelde und sprinkleranlagen im kanton basel stadt (PDF, 74 KB)
- Merkblatt "Gas" (PDF, 76 KB)
- Merkblatt "Grillieren" (PDF, 69 KB)
- Merkblatt "Löschpostenunterhalt" (PDF, 88 KB)
- Merkblatt "Museumsnacht" (PDF, 91 KB)
- Merkblatt "Reinigung und Kontrolle von Heizungsanlagen" (PDF, 92 KB)
- Merkblatt "Rettungswegzeichen (Piktogramme)" (PDF, 115 KB)
- Merkblatt "Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen" (PDF, 5 MB)
- Merkblatt "Schlüssel für Steuerungs- und Aufzugsanlagen sowie Absperreinrichtungen für den Feuerwehreinsatz" (PDF, 48 KB)
- Merkblatt "Treppenhäuser" (PDF, 88 KB)
- Merkblatt "Unabhängige Qualitätssicherung" (PDF, 106 KB)
- Merkblatt "Vereinslokale" (PDF, 85 KB)
- Merkblatt "Verkauf von Feuerwerkskörpern" (PDF, 175 KB)
- Merkblatt "Ausführungsbestimmungen Löschleitungen" (PDF, 438 KB)
- Merkblatt "Advents- und Weihnachtszeit" (PDF, 55 KB)
- Verzeichnis der Kaminfeger aus Basel-Stadt (PDF, 117 KB)
- Übereinstimmungs-/Konformitätserklärung (DOCX, 152 KB)
- Beispiele über Ein- und Ausschlüsse (PDF, 104 KB)
- Meldung der Bauvollendung (PDF, 42 KB)
- Anmeldeformular für Umbauten (PDF, 86 KB)
- Anmeldeformular für Neubauten (PDF, 677 KB)
- Verzeichnis der konzessionierten Blitzschutz Installationsfirmen (PDF, 70 KB)
- Merkblatt errichten und betreiben von brandmelde und loeschanlagen (PDF, 138 KB)
- Merkblatt "Arbeiten mit offener Flamme bei Abdichtungen" (PDF, 1 MB)
- Merkblatt "Lithium-Ionen-Batterien (PDF, 428 KB)
- Merkblatt "Solaranlagen" (PDF, 492 KB)
- Adressmeldekarte (PDF, 129 KB)
- Aktueller lagebericht (PDF, 5 MB)
- Inserat Brandschutz 2024 (PDF, 213 KB)