Bei uns sind alle Gebäude im Kantonsgebiet gegen die Gefahren von Feuer- und Elementarereignissen versichert.
Als Solidargemeinschaft erreichen wir, dass alle Versicherten – auch wenn sie ein exponierteres Risiko besitzen – die gleich günstigen Prämien entrichten. Dem Service public verpflichtet, arbeiten wir nicht gewinnorientiert, aber dennoch sehr effizient. Wir leben dem System «Sichern und Versichern» nach. Prävention steht bei uns im Vordergrund.
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Feuer, Rauch oder Hitze
- Blitzschlag
- Explosion
- Absturz von Luftfahrzeugen oder Teilen davon
Keine Feuerschäden sind
- Schäden durch Abnützung infolge bestimmungsgemässer Feuer-, Rauch- oder Hitzeeinwirkung
- Schäden, die durch Schleuderbrüche oder andere kräftemechanische Betriebseinwirkungen verursacht worden sind
Elementarversicherung
Die Elementarversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Sturmwind
- Hagelschlag
- Hochwasser und Überschwemmung, Sturmflut
- Schneedruck, Schneerutsch, Erdrutsch, Erdschlipf, Rüfe
Keine Elementarschäden sind Schäden
- die nicht auf eine äussere Einwirkung von aussergewöhnlicher Heftigkeit zurückzuführen sind
- die durch fortgesetztes Einwirken, z.B. durch Feuchtigkeit, Bodensenkungen, usw. entstanden sind
- die voraussehbar waren und durch rechtzeitige zumutbare Massnahmen hätten verhindert werden können, z.B. fehlerhafte Arbeiten oder Konstruktionen, ungeeignete Materialien, mangelhafter Gebäudeunterhalt
- welche durch Frosteinwirkung entstanden sind
Nebenleistungen
Die Gebäudeversicherung vergütet die Kosten für folgende Massnahmen und Schäden, soweit sie unmittelbar durch ein versichertes Ereignis entstanden sind:
- Räumung zerstörter Gebäudeteile
- Rettungsarbeiten und andere Vorkehrungen, die zum Schutz noch vorhandener Gebäudeteile erforderlich sind; dienen diese Vorkehrungen nicht nur dem Schutz der Überreste des Gebäudes, vergütet die Gebäudeversicherung nur die in diesem Interesse entstandenen Kosten
- Schäden an anderen versicherten Gebäuden sowie an Bäumen, Kulturen und Einfriedigungen, die bei der Schadenbekämpfung entstanden sind
Was ist nicht versichert?
- Schäden an Gebäuden, die mittelbar oder unmittelbar durch Veränderung der Atomkernstruktur entstanden sind
- Die direkten oder indirekten Folgen eines Erdbebens
- Schäden durch künstliche Wasserstauungen (z.B. Dammbrüche)
- Meteoritenaufprall
- Überschallknall
- Schäden infolge Massnahmen oder Übungen des Militärs oder von Zivilschutzorganisationen
- Schäden bei Unruhen aller Art oder kriegerischen Ereignissen
- Aufräumungs-, Ablagerungs- und Entsorgungskosten infolge Kontamination versicherter Gebäudeteile sowie die Entsorgung von Luft, Wasser und Erdreich (inkl. Flora und Fauna)
Erdbeben
Die Gebäudeversicherung Basel-Stadt ist dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung angeschlossen. Dieser Pool leistet bei einem Erdbeben, das die Stärke VII und mehr auf der EMS-98-Skala (Europäische Makroseismische Skala) erreicht, freiwillige Zahlungen. Die maximal verfügbare Summe ist pro Kalenderjahr auf zwei Mal CHF 2 Mrd limitiert, d.h. die für zwei Erdbebenereignisse pro Jahr zur Verfügung stehende Summe wird proportional aufgeteilt, wenn der Ereignisschaden schweizweit den Betrag von CHF 2 Mrd übersteigt. Der Selbstbehalt beträgt pro Ereignis und Gebäude 10 % des Versicherungswertes, mind. jedoch CHF 50‘000.--.
Bauversicherung
Damit Sie auch bei einem Schadenfall während der Bauzeit lückenlos versichert sind, melden Sie uns Neubauten sowie wertvermehrende Investitionen am Gebäude vor Baubeginn. Nicht gemeldete wertvermehrende Bauarbeiten führen sonst im Schadenfall zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen.
Schatzungen
Damit Sie bei einem Schadenfall über eine genügende Versicherungsdeckung verfügen, überprüft die Gebäudeversicherung periodisch (alle 10 - 12 Jahre) die versicherten Gebäudewerte. Dazu beauftragen wir externe Fachleute, alles aktive und unabhängige Architekten.
Den Termin der geplanten Schatzung teilen wir Ihnen etwa vier Wochen vorher mit. Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, bitten wir Sie, direkt mit dem auf dem Aufgebot vermerkten Schatzungsexperten Kontakt aufzunehmen, um ein neues Datum zu finden. An der Schatzung sollten Sie persönlich anwesend sein. Ist das nicht möglich, teilen Sie bitte unseren Schatzungsexperten Ihre Vertretung mit.
Bei Mehrfamilienhäusern mit gleichen Wohnungstypen besichtigen wir jeweils nur eine Wohnung. Weicht der Ausbaustandard der Wohnungen voneinander ab, müssen wir jeweils eine Wohnung des gleichen Typs besichtigen können. Bitte avisieren Sie vorgängig die jeweiligen Mieter und ggf. den Hauswart und teilen Sie uns deren Namen sowie die Kontaktdaten (insb. Handy-Nr.) des Hauswarts mit. Besten Dank.
Baukostenindex
Damit Ihre Versicherungssumme im Schadenfall den aktuellen Marktwerten entspricht, werden die Versicherungswerte bei der Gebäudeversicherung jährlich der Teuerung angepasst. Massgebend ist jeweils der aktuelle Zürcher Baukostenindex auf der Basis 1988 = 100 Punkte.
Der Baukostenindex für das Jahr 2024 beträgt 157.4 Punkte.