In den Zuständigkeitsbereich der Feuerpolizei fallen:
Für Fluchtwege im Bereich von Arbeitnehmenden (z.B. Büro, Industrie) ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Abteilung Arbeitsinspektorat , zuständig.
Unter dem Vorbehalt weitergehender Bestimmungen sind die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF im Kanton Basel-Stadt als kantonales Recht anwendbar.
Die aktuelle Ausgabe der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF finden Sie hier .
Sie sind auch in gedruckter Form erhältlich bei:
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
Telefon: +41 31 320 22 22
Telefax: +41 31 320 22 99
Internet: www.vkf.ch
Informationen zu Brandschutzprodukten (Baustoffe oder Bauteile) finden Sie im aktuellen Schweizerischen Brandschutzregister der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF.
Die Planung und Installation von Brandmelde- und Sprinkleranlagen erfolgt durch VKF-anerkannte Fachfirmen. Diese Fachleute stehen Ihnen zudem für weitere Auskünfte zum technischen Brandschutz zur Verfügung.
Die Feuerpolizei führt Abnahmen von neu installierten Brandmelde- und Sprinkleranlagen durch und kontrolliert bestehende in festgelegten Zeitintervallen.Nützliche Hinweise wie man Personen und Gebäude vor Blitzeinschlägen schützen kann, finden Sie hier.
Die Planung und Installation von Blitzschutzsystemen erfolgt durch geprüfte Elektroinstallateure und Spengler (siehe auch Verzeichnis der konzessionierten Blitzschutz-Installationsfirmen). Diese Fachleute beraten zudem interessierte Personen in Blitzschutzfragen.
Die Feuerpolizei führt Abnahmen von neu installierten Blitzschutzsystemen durch und kontrolliert bestehende in festgelegten Zeitintervallen.
Gemäss § 12 der Verordnung über den Brandschutz vom 21. Dezember 2004 müssen Feuerungsanlagen in Gebäuden periodisch durch Fachleute gereinigt und auf Sicherheitsmängel untersucht werden.
Gemäss § 12 Absatz 3 gelten als Fachleute:
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Feuerungskontrolle des Amtes für Umwelt und Energie (AUE)
Telefon: +41 61 639 23 65
Temporäre Ausserbetriebsetzung einer Brandmeldeanlage (länger als 24h)
Dieses Formular der VKF dient zum Melden einer temporären Ausserbetriebsetzung bzw. der Wiederinbetriebnahme einer Brandmeldeanlage.
Temporäre Ausserbetriebsetzung einer Sprinkleranlage (länger als 24h)
Dieses Formular der VKF dient zum Melden einer temporären Ausserbetriebsetzung bzw. der Wiederinbetriebnahme einer Sprinkleranlage.
Installationsattest Blitzschutzsystem
Mit diesem Attest dokumentiert der Errichter eines Blitzschutzsystems ein neu erstelltes, erweitertes oder geändertes Blitzschutzsystem.
Lagerung von feuergefährlichen und explosiven Stoffen
Dieses Formular dient zur Erteilung einer Bewilligung für die ganzjährige gewerbliche Lagerung von feuergefährlichen und explosiven Stoffen.
Online-Formular: Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörpern (nur Verkaufsstände)
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine Bewilligung zur Lagerung und zum Verkauf
von Feuerwerkskörpern im Kanton Basel-Stadt einholen möchten (Detailhandel, 1. August).