Solaranlagen
VERSICHERUNGSANMELDUNG
Als Bestandteil des Gebäudes sind Solaranlagen von der GVBS zu versichern, sofern sie der Gebäudeeigentümerschaft gehören. Seit 2020 gilt für Solaranlagen ein Hagelwiderstand von HW3 (SIA 261/1).
Die Versicherungsdeckung der GVBS beschränkt sich auf Feuer- und Elementarschäden; andere Schäden wie Glasbruch, Betriebsausfall usw. sind nicht bei der GVBS gedeckt. Gegen solche Schäden können Sie sich allenfalls bei einer Privatversicherung versichern.
Wollen Sie Ihre Solaranlage lediglich zur Versicherungsdeckung anmelden, benutzen Sie bitte folgendes Formular:
Bitte beachten Sie, dass bei Fotovoltaikanlagen zwingend ein Sicherheitsnachweis durch die Elektroinstallations-Firma zu erstellen ist. Für Beitragsgesuche benötigen wir eine Kopie dieses Nachweises.
Sicherheitsnachweis gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV)
Weitere Informationen finden Sie in folgendem Flyer:
VERSICHERUNGSANMELDUNG UND BEITRAGSGESUCH SOLARANLAGE
An Solaranlagen auf Dächern von Gebäuden mit überwiegendem Wohnanteil leistet die GVBS grosszügige Präventionbeiträge, sofern die Anlagen einen minimalen zertifizierten Hagelwiderstand aufweisen, der Eigentümerschaft gehören und bei der GVBS versichert sind.
Wollen Sie Ihre Solaranlage zur Versicherungsdeckung anmelden und gleichzeitig ein Gesuch um Beiträge stellen, benutzen Sie bitte untenstehendes Formular:
Wir benötigen zwingend eine Kopie der Unternehmerrechnung, eine Kopie des Sicherheitsnachweises (NIV) und einen Hagelwiderstandsnachweis.
Onlinemeldung Solaranlage
Die Schritte der Online-Erfassung:
- Erfassen Sie Ihre Anmeldung online mit folgendem Formular.
- Schliessen Sie Ihre Eingabe mit dem Befehl "ABSENDEN" ab. Ihre Meldung wird automatisch an unsere Versicherungsabteilung weitergeleitet.