Prävention

Schadenvorsorge wird bei uns gross geschrieben

Brand-, Elementarschaden- und Erdbebenprävention

Der Gebäudeversicherung Basel-Stadt ist der Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten im Falle eines Brandes, eines Elementarereignisses oder eines Erdbebens ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund ist eine unserer zentralen Aufgaben die Brand-, Elementarschaden- und Erdbebenprävention.

Brandprävention

Die präventiv tätige kantonale Feuerpolizei ist in die Gebäudeversicherung integriert. Die Feuerpolizei berät umfassend in sämtlichen Brandschutzfragen und setzt die einschlägigen Brandschutzvorschriften um.

Als Anreiz, den Brandschutz im Kanton Basel-Stadt zu verbessern, leistet die Gebäudeversicherung grosszügige Beiträge an Brandschutzeinrichtungen und sie unterstützt die kantonalen Feuerwehren mittels finanzieller Zuwendungen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Brandschadenprävention.

Elementarschadenprävention

Aufgrund der geographischen Eigenheiten ist die Schweiz besonders vielen Naturgefahren ausgesetzt. Vor allem Hagel, Sturm und Hochwasser verursachen immer wieder grosse Schäden. Auch vor solchen Elementargefahren kann man sich schützen.

Mittels einfachen Checks auf den Plattformen "Schutz vor Naturgefahren" können Risiken erkannt werden.

Wenn plötzlich Eis vom Himmel fällt……

Hagel ist eine der grössten Naturgefahren welcher die Gebäude im Kanton Basel-Stadt ausgesetzt sind. Im Extremfall muss im Kantonsgebiet mit Schäden von über 1 Milliarde Franken gerechnet werden. Durch geeignete Bauweise und hagelresistente Baumaterialien kann ein Grossteil der Schäden verhindert oder minimiert werden. "Hagel-Video"

Als Anreiz, den Elementarschutz im Kanton Basel-Stadt zu verbessern, leistet die Gebäudeversicherung im Einzelfall grosszügige Beiträge an Elementarschutzeinrichtungen und sie unterstützt die kantonalen Feuerwehren und die Zivilschutzorganisation des Kantons Basel-Stadt mittels finanzieller Zuwendungen (z.B. Sandsackabfüllmaschine, Sicherung von Heizöltanks in Liegenschaften usw.).

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Elementarschadenprävention.

ERDBEBENPRÄVENTION

Auch für den Fall eines Erdbebens lassen sich entsprechende Vorkehrungen treffen.

Die Tragwerksnormen SIA 261 und SIA 269/8 regeln Bestimmungen zur Erdbebensicherheit von Gebäuden. Im Kanton Basel-Stadt ist erdbebengerechtes Bauen bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben. Bei bestehenden Gebäuden ist die erdbebengerechte Nachrüstung eine Frage der Verhältnismässigkeit. Auch eine freiwillige Überprüfung in Bezug auf die Erdbebensicherheit Ihres Gebäudes kann sich lohnen.

Erdbebengerechte Neubauten in der Schweiz

Ist unser Gebäude genügend erdbebensicher?

Der nachfolgende Flyer "Vorsicht, Erdbeben" gibt nützliche Tipps für Vorkehrungen, welche Sie in Ihrem Zuhause treffen können.

Vorsicht, Erdbeben

Subventionen

Gemäss Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz § 23 sind 31% der Nettoprämieneinnahmen für den Feuerschutzfonds aufzuwenden (rund 9.8 Mio). Davon wird die Hälfte dem Kanton Basel-Stadt als Beitrag an die Kosten des Löschwesens überwiesen. Die andere Hälfte ist zur Förderung des Brand- und Elementarschutzes bestimmt. Damit werden technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelde- und Sprinkleranlagen mit automatischer Alarmierung der Feuerwehr subventioniert.

Unter welchen Umständen die Gebäudeversicherung Beiträge ausrichtet entnehmen Sie bitte dem Beitragsreglement.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.