Homepage
   
 

Gesetzliche Grundlagen

VKF-Brandschutzrichtlinie "Blitzschutzanlagen",
Ausgabe vom 26.03.2003 / 23-03d
Verordnung über den Brandschutz des Kantons Basel-Stadt,
21. Dezember 2004, §§ 32-37

Anforderungen

Blitzschutzanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind. Je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung sind Bauten und Anlagen mit ausreichend dimensionierten Blitzschutzanlagen auszurüsten.

In Zweifelsfällen entscheidet die Feuerpolizei, ob Bauten und
Anlagen gegen Blitzschlag zu schützen sind.

 

Einsatz von Blitzschutzanlagen

Weitere Hinweise

Planung und Installation von Blitzschutzanlagen

Verzeichnis der konzess. Blitzschutz-
Installationsfirmen