
Gesetzliche Grundlagen
Anforderungen
Blitzschutzanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind. Je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung sind Bauten und Anlagen mit ausreichend dimensionierten Blitzschutzanlagen auszurüsten.
In Zweifelsfällen entscheidet die Feuerpolizei, ob Bauten und
Anlagen gegen Blitzschlag zu schützen sind. |